Abgasplakettenpflicht

Abgasplakettenpflicht ab 1.1.2015

Seit dem 1. 1. 2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer österreichischen Abgasklassenplakette gekennzeichnet sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt.

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Betroffene Fahrverbotsgebiete sind derzeit das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie der Osten Niederösterreichs und in der Steiermark die SO-Steiermark und Teile des Murtales. Man braucht die Abgasklassenkennzeichnungsplakette also auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und auch nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei und in der Umgebung von Graz.

Es sollten alle betroffenen Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit dieser Abgasklassenkennzeichnungsplakette gekennzeichnet werden, betroffen Lastkraft- und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N, nicht aber andere Kraftfahrzeuge der Klasse N (zB.: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sonder-Kfz usw.)

Achtung!!! Uneinheitliche Rechtslage verschiedener Staaten:

  • Österreichische Lkw, die z. B. bereits die deutsche Umweltplakette angebracht haben, brauchen also trotzdem zusätzlich die österreichische Abgasklassenplakette.
  • Einer der Gründe ist, dass sich die österreichische Abgasklassenplakette auf die Fahrzeugidentifikationsnummer bezieht - sie muss im oberen Bereich der Plakette ersichtlich sein - und nicht, wie z. B. die deutsche Umweltplakette, auf das Zulassungskennzeichen.
  • Auch alle ausländischen Lkw werden also ab 1. 1. 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette benötigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Website